Master class:

  • Daniela Hildenbrand
  • Michael Büsing
  • Udo Hansen
  • Dirk-Heinrich Bothe
  • Andreas Fietze
  • Prof. Dr. Elmar Giemulla

Daniela Hildenbrand, ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH

 

 

 

Michael Büsing, Arbeitsgemeinschaft Deutschen Flughäfen ADV

Die zukünftigen No-Fly Zones werden auf Grundlage von Risikoanalysen bewertet und ausgewählt. Das Verkehrsflughäfen beträgt die Kontrollzone typischerweise 10 NM um den Flughafen. Damit kann die Flugsicherung einen sicheren Betrieb auf im bodennahen Bereich organisieren. Es ist nicht geplant, zukünftig diesen Bereich für UAS generell zu sperren. Das bringt zwar eine vermeintliche Beruhigung was die Störung des Flugbetreibes anbelangt, wird die Flugsicherung und Luftfahrtverwaltung an der schieren Menge an Betriebserlaubnissen an die Grenze der verwaltungstechnischen Möglichkeiten führen – das will auch keiner.

Aktuell werden sowohl für größere Flughäfen, als auch für kleinere Flughäfen neue Maßnahmen zur Detektion und Drohnenabwehr diskutiert.

 

Dirk-Heinrich Bothe, Bundespolizei Präsidium

Die Bundespolizei arbeitet an den Objekten im Aufgabenbereich der Bundespolizei intensiv an der Erhöhung der Sicherheit und der Abwehr von Drohnen. Viele Störungen durch Drohnen sind ohne böse Absicht, alleine aus Unwissenheit über die gesetzlichen Regelungen. Die Bausteine müssen sein:

Registration des Fluggerätes + Identification + Lizenzierung des Piloten + Kenntnisse „Rules of the Air“

  • Die Kennzeichnung war eine erste Maßnahme, aber die Ernsthaftigkeit ist darin nicht zu erkennen.
  • Die Identifizierung des fliegenden UAS ist ein wichtiger und komplett fehlender Baustein.
  • Lizenzierung des Piloten wird sich mit den neuen EU Regeln etwas verbessern
  • Vermittlung der „Rules of the Air“ funktioniert bei den professionellen Piloten schon ganz gut.

Die Abwehr von Drohnen an sicherheitsrelevanter Infrastruktur wird in einem drei-Schritt-Prozess vollzogen:

Detection + Verification + scalable Intervention

Für jeden Prozessschritt sind die Zuständigkeiten anders und es Bedarf einer genauen und schnellen Abstimmung zwischen allen Beteiligten. Dies ist in der Vergangenheit schon erarbeitet worden. Die Prozesse werden in Zukunft durch geeignete Technik unterstützt. Die eigentliche Abwehr von Drohnen im physikalischen Sinne, obliegt immer den Sicherheitsorganen.

 

 

Andreas Fietze, Volkswagen AG

Die Volkswagen AG hat hunderte an Liegenschaften, die gegen eine Störung von außen geschützt werden müssen. Dazu zählen die Standorte von Volkswagen genauso wie die Standorte der Tochtermarken AUDI, PORSCHE, SEAT, SKODA, MAN, SCANIA und vieler Marken mehr. Diese Standorte müssen ebenso geschützt werden wie andere kritische Infrastrukturen.

Die Drohnenabwehr beginnt bei VW mit dem Hinweis, dass hier das Drohnenfliegen illegal ist. Die meisten Drohnenstörungen sind auf Unwissenheit zurückzuführen. Trotzdem hat sich Volkswagen mit dem System von ESG vertraut gemacht und setzt dieses an den Standorten auch ein.

Volkswagen AG ist auch selbst ein UAS-Betreiber, auch wir nutzen UAS um unsere werke zu schützen und die Anlagen regelmäßig zu kontrollieren.