Gültig vom 19. August 2019 bis 30. August 2019

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) gibt mit dem Supplement zur AIP vom 1. August 2019 (AIP SUP VFR 15/19) im Namen der Bundesrepublik Deutschland

  • ein temporäres Flugbeschränkungsgebiet (ED-R Theo)

anlässlich von Flugeinsätzen im Rahmen einer Messkampagne als vorübergehende Maßnahme bekannt. Der hier wieder gegebene Text betrifft den Sichtflugbetrieb (VFR) – UAS / Drohnen sind immer im Sichtflug Betrieb unterwegs. Eine entsprechende Verlautbarung wurde auch für den IFR Verkehr veröffentlicht.

 

Gültigkeit für UAS / Drohnen

Unbemannte Luftfahrtsysteme (UAS) sind zusammen mit den Flugmodellen explizit in der Verlautbarung begannt und betrifft damit alle UAS / Drohnen in dem Zeitraum in dem Gebiet.

Der Sperrbereich gilt von GND (Grund) bis auf eine Flughöhe von 3.000 ft AGL.

Alle UAS / Drohnen sind in dem Zeitraum in dem Beschränkungsgebiet damit erfasst, egal ob privat oder gewerblich.
Einfach alle.

AIP_SUP_VFR_15-19_01AUG19_ED-R_THEO

 

ED-R – Flugbeschränkungsgebiet

  • Keine Flüge
  • Keine Starts
  • Keine Landungen
  • Ausnahme sind Regierungsflugzeuge, Polizeiflüge, Rettungsflüge und andere genannte Flüge
  • Ausnahme sind explizit genehmigte Flugeinsätze
  • Alle Allgemeinverfügungen verlieren die Gültigkeit in dem Zeitraum in dem Gebiet

Die ED-R ist in der nachstehenden Karte als Polygonzug mit durchgezogener Linie markiert.

Bei Verstößen, auch fahrlässig, kommt es zu erheblichen Sanktionen gemäß § 62 LuftVG:

„Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft….
Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.“

Das sollte man sich schon sehr genau ansehen und Unwissenheit gilt hier nicht.

Ein Teilnehmer an der Allgemeinen Luftfahrt muss sich von jedem Flug über die Situation im Luftraum ausführlich und umfassend informieren. Dies geschieht durch eine Flugvorbereitung. Darin ist das Einsehen der NfL / NOTAMs / SUP AIP zwingend erforderlich.

 

Übersichtskarte zum ED-R „Theo“

Die Karte ist ein Auszug aus dem AIP SUP VFR 15 19 und ist zur Navigation nicht zulässig.