Jörg Dittrich Vorstand UAV DACH e.V.

Nun ist es endlich soweit.

Am 28. Februar 2019 haben sich die EASA Mitgliedstaaten auf die finale Form der Durchführungsverordnung für den zukünftigen Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugsystemen geeinigt. Die weitere Umsetzung und Veröffentlichung durch die EU-Kommission ist Formsache, und das Inkrafttreten wird im Juni 2019 erwartet.

Europa führt das modernste und weitreichendste Luftrecht für den Betrieb von Unbemannten Luftfahrzeugsystemen aller Größenklassen ein und markiert damit den Beginn einer neuen Zeitrechnung in der Drohnenindustrie. Nach einer erwarteten Übergangsfrist in der Anwendung von 12 Monaten, gelten zum ersten Mal gelten ab Sommer 2020 für alle europäischen Drohnenbetreiber europaweit die gleichen Regeln.

Die europäischen Regeln beinhalten drei Kategorien von Betrieben Unbemannter Luftfahrzeuge (Open, Specific und Certified), wobei bislang zunächst die Durchführung für die ersten beiden im Detail beschrieben wird. Es handelt es sich jedoch nicht um eine rein europäische Lösung. Die Basis für die neue Durchführungsverordnung und die erwarteten AMC (Acceptable Means of Compliance) bilden die Ergebnisse und Dokumente von JARUS (Joint Authorities on Rulemaking for Unmanned Systems), wo sich weltweit 60 Luftfahrtbehörden auf diese Grundzüge geeinigt haben. Europa ist in diesem Fall bei der Implementierung am schnellsten, dicht gefolgt von China, die ein sehr ähnliches System auf vergleichbarer Basis einführen werden. Die amerikanische Luftfahrtbehörde FAA geht einen Sonderweg und wird voraussichtlich nur Einzelelemente des JARUS-Systems einführen, die jedoch unter dem Strich auf sehr ähnliche Anforderungen an Drohnenbetreiber hinauslaufen.

 

Was bedeutet das für unsere Branche? 

Grundsätzlich gilt, dass bisher mögliche kommerzielle Einsätze auch in Zukunft relativ einfach eine Betriebsgenehmigung erhalten, bzw. man ist innerhalb der Open-Kategorie  sogar von einer solchen befreit. Darüber hinaus werden nun erstmals kommerzielle Drohneneinsätze von nach alten nationalen Regeln nur schwierig oder gar nicht zu genehmigenden Einsatzszenarien unter klar definierten technischen und organisatorischen Auflagen grundsätzlich europaweit zu den gleichen Konditionen möglich. Zum Beispiel werden zukünftig innerstädtische Drohnenflügen außerhalb der Sichtweite eines Steuerers , Betriebe größerer UAS über 25 kg über weite Überlandstrecken, oder auch turnusmäßige, voll-automatisierte Trassen- und Infrastrukturinspektionen auf Basis einer individuellen Riskobewertung für einen kommerziellen Regelbetrieb ermöglicht.

 

Wo liegen jetzt die Herausforderungen?

Klar ist das sich Hersteller von Unbemannten Luftfahrzeugsystemen an die neuen, jeweils individuell zu ermittelnden technischen Anforderungen der neuen Betriebsarten einstellen müssen. Die jeweils geforderte technische Sicherheit ist im Systemdesign vorzusehen und nachzuweisen. Für viele Drohnenbetreiber kommen zusätzliche  organisatorische Anforderungen und Qualifikationen hinzu. Auch unsere Luftfahrtbehörden müssen sich auf die neuen europäischen Verfahren und Zuständigkeiten einstellen. Last but not least fehlen noch verbindliche Regeln für die erwarteten U-Space-Dienste, die für eine einfachere Luftraumintegration in niedrigen Flughöhen sorgen sollen. Sicherlich werden alle diese Punkte werden für die eine oder andere Anlaufschwierigkeit sorgen.

Der Blick aufs Ganze zeigt jedoch, welchen Wettbewerbsvorteil europäische Betreiber hierdurch bekommen werden. Erstmals haben wir eine höhere Investionssicherheit in der Drohnenbranche, die bisher von Kleinstaaterei und auch unterschiedlichen Behördenauslegungen gelähmt war. Weitere Nicht-EU-Länder führen das gleiche oder zumindest anteilig kompatible Regulierungssysteme in den nächsten Jahren ein. Europäische Drohnenflugbetriebe, Drohnenhersteller und Dienstleister werden aber die Ersten sein, die fit für die neue Drohnenzukunft sind.

Danke, Europa!

Ihr Jörg Dittrich

 

Das Editorial erscheint alle drei Monate als Beilag in dem auflagenstärksten Magazin der Luft-und Raumfahrt in Deutschland und wird vom UAV DACH e.V. herausgegeben. Der Vorstand des UAV DACH e.V. äußert sich zu aktuellen Themen in der Unbemannten Luftfahrt.