Leitung der Fachgruppe
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Dieckert
Dieckert Recht und Steuern
Kontakt: ulrich.dieckert@uavdach.org
stv. Leiter der Fachgruppe
Mission
Die luftrechtlichen Regelungen für Drohnen sind hochkomplex, mit zahlreichen Regelausnahmen und Querverweisen zwischen den in Deutschland wesentlichen Regelungen im Luftverkehrsgesetz (LuftVG), und der Luftverkehrsordnung (LuftVO). Hinzu kommen bereits existierende Regelungen (z.B. Mindestversicherungssummen) und die künftige Ausweitung der Zuständigkeiten auf EU Ebene. Währenddessen entwickelt sich auch das nationale Regelwerk weiter. Die Fachgruppe bietet den Mitgliedern eine Plattform zur Diskussion der Entwicklungen, Austausch praktischer Erfahrungen und zur Erarbeitung gemeinsamer Standpunkte.
Ziele
- Austausch der Vereinsmitglieder zu Erfahrungen mit bestehenden Regularien und Umgang mit zuständigen Behörden.
- Erarbeitung gemeinsamer Standpunkte und deren Einbringung in Gesetzgebungsverfahren zur Berücksichtigung der Vereinsinteressen.
- Erhöhung der Wahrnehmung des Vereins als starke Interessengemeinschaft bei Gesetzgebungsverfahren.
Wie arbeiten wir?
Die Mitglieder der Fachgruppe treffen sich entweder persönlich zu Sitzungen in Köln oder Berlin oder es werden Telefonkonferenzen abgehalten. Interessierte Mitglieder nehmen schließlich auch gemeinsam Termine bei Behörden wahr (z.B. Drohnenbeirat des BMVI – AG2).
Welche Ergebnisse hat die FG bisher erreicht?
Im Vorfeld zum Treffen der Fachgruppe wurde eine Mitgliederbefragung zu Erfahrungen mit der neuen LuftVO durchgeführt. Die Ergebnisse wurden ausgewertet und bei einem Treffen der Arbeitsgruppe 2017 besprochen. Außerdem hat die FG bei ihrer Sitzung Kritikpunkte an der aktuellen LuftVO erarbeitet, welche es noch weiter zu detaillieren gilt. Der Fachgruppenleiter nimmt bei Treffen der AG2 des nationalen Drohnenbeirats des BMVI teil und bringt sich dort zu Rechtsthemen ein.
Für 2018 ist eine weitere Auseinandersetzung mit den laufenden Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene und die Erarbeitung gemeinsamer Standpunkte zu Bundesrecht wie auch länderspezifischen Regelungen (z.B. Bremen) und den gemeinsamen Grundsätzen des Bundes und der Länder geplant.
Mitglieder der Fachgruppe beobachten die Entwicklungen im Bereich Drohnentechnologie auf sich daraus ergebende rechtliche Implikationen und tauschen sich hierzu aus.